Projektbezogener Wissenschaftleraustausch
Das Programm unterstützt den Austausch zwischen Dozenten aus Bayern und China sowie die Zusammenarbeit in Forschung & Lehre.
Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Gefördert werden Aktivitäten zum Zwecke des Aufbaus bzw. der Vertiefung einer tragfähigen und dauerhaften Kooperation bzw. Forschungszusammenarbeit zwischen bayerischen und chinesischen Institutionen dienen. Damit verbundene mehrwöchige Aufenthalte zum Zwecke der Durchführung eines Forschungsvorhabens wie Datenerfassung, Feldstudien u. ä. werden in der Regel nicht gefördert.
Das Förderprogramm richtet sich an alle Disziplinen und ist grundsätzlich themenoffen. An den Projekten sollen Nachwuchswissenschaftler beteiligt werden.
Art und Umfang der Förderung:
Die Fördermittel umfassen Fahrt- und Aufenthaltspauschalen. Personal- und Sachaufwand werden nicht gefördert. Die maximale Fördersumme für ein Projekt ist auf € 5.500,- begrenzt. Überschreitungen dieser Fördersumme werden nur in entsprechend begründeten Ausnahmefällen genehmigt.
Die Förderhöhe wird auf die jeweiligen Anträge hin bemessen. Im Regelfall:
- Flugkosten von maximal € 1.000/Person
- Übernachtungspauschale max. € 80 in Bayern/ CNY 450 in China
- Bei Aufenthalten über 10 Tage muss mit einer angemessenen Reduzierung der Übernachtungspauschale – im Hinblick auf die Gesamtkosten des Aufenthalts – gerechnet werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer und Wissenschaftler (ab PostDoc) staatlicher bayerischer und chinesischer Hochschulen und universitätsnaher Forschungseinrichtungen. Der Antrag ist von der bayerischen Seite einzureichen.
Antragsverfahren & Bewerbungsdokumente:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular →[Vorlage als Download]
- Gemeinsame Projektbeschreibung, die einen Umfang von 5 Seiten nicht überschreiten sollte. Die Beschreibung sollte folgende Punkte beinhalten:
- Darstellung des Themas und des Forschungskontextes
- Avisiertes Projektformat
- Zielsetzung und zentrale Fragestellungen des geplanten Projektes sowie Maßnahmen zur Gewährleistung einer Nachhaltigkeit
- Ggf. Zielsetzung für weiterführende Förderanträge bei anderen Förderorganisationen
- Beteiligte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen
- Zeitplan
- Kostenplan
- Unterstützungsschreiben durch einen Beauftragten der Hochschule (durch Unterschrift auf dem Antragsformular)
- Formblatt vor Abreise →[Vorlage als Download]
- Hinweise zum Formblatt vor der Abreise: Dieses kann erst nach Erhalt und Annahme eines positiven Bescheides ausgefüllt und eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass das Formblatt vor dem Beginn jedes Reiseabschnitts vorgelegt werden muss.
Die Anträge können mit allen Anlagen per E-Mail an foerderung(at)baychina.de gesendet werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unseren FAQs.
Alle zulässigen Projekte werden durch das Direktorium des BayCHINA und ggf. extern durch bestellte Gutachter evaluiert.
Antragsfristen:
1. Ausschreibungsrunde: 31. Dezember (für das Folgejahr)
2. Ausschreibungsrunde: 30. April
3. Ausschreibungsrunde: 31. August
Pro Stichtag und pro Antragsteller kann nur ein Antrag eingereicht werden.
Der Förderzeitraum sollte in der Regel ein Kalenderjahr nicht überschreiten. Mittelübertragungen aufgrund von Verzögerungen im Projekt können nicht garantiert werden und sind abhängig von der durch das Ministerium gewährten Restmittelübertragung.
Was ist nach dem Projektablauf zu tun?
Alle Maßnahmen, die aus Fördermitteln des BayCHINA bestritten werden, sollten möglichst innerhalb der vorgesehenen Projektdauer abgerechnet werden, spätestens aber 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme. Für die Abrechnung der Fördermittel ist ein Sachbericht zusammen mit dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis und aller Originalbelege bei BayCHINA einzureichen.
- Sachbericht (formlos als separates Dokument)
- Verwendungsnachweis →[Vorlage als Download]
- Belegliste zusammen mit Originalbelegen (z.B. Flugtickets, Visumskosten) →[Vorlage als Download]
Weitere Hinweise:
Bereits durchgeführte Kooperationsmaßnahmen können nicht nachträglich bezuschusst werden.
Treten bei bewilligten Maßnahmen Ereignisse ein, die die ursprüngliche Reiseplanung gravierend verändern (z.B. Änderungen bei Reisenden und Reisezielen, Wegfall eines Partners etc.) bitten wir um unverzügliche Kontaktaufnahme. Dies gilt auch, wenn eine bewilligte Maßnahme nicht stattfinden kann oder bewilligte Fördermittel ganz oder teilweise nicht beansprucht werden.
Ansprechpartnerin:
Sabine Hacke
📧 foerderung@baychina.de
📞 Tel: 0921 / 55 – 54 55
