Studienexkursionen nach China
Das Bayerische Hochschulzentrum für China (BayCHINA) fördert - aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst - drei Studienexkursionen bayerischer staatlicher Hochschulen und Universitäten nach China. Wobei eine Reiseförderung explizit für das Zielgebiet Guangzhou vorgesehen ist.
Art und Umfang der Förderung:
- Gefördert werden an der Exkursion teilnehmende immatrikulierte Studierende bayerischer staatlicher Hochschulen und Universitäten. Die Förderung für nicht studierende Teilnehmer (Dozenten) erfordert eine gesonderte Begründung.
- Die Förderung erfolgt im Sinne einer Mobilitätsbeihilfe mit € 500/Teilnehmer, maximal 7.500 € je Studienexkursion.
- Studienexkursionen sollen nicht weniger als 7 volle Tage in China dauern.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer, Wissenschaftler und wissenschaftliche Mitarbeiter bayerischer staatlicher Hochschulen und Universitäten.
Antragsverfahren & Bewerbungsdokumente:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular →[Vorlage als Download]
- Projektbeschreibung, die einen Umfang von 5 Seiten nicht überschreiten sollte. Die Beschreibung sollte folgende Punkte beinhalten:
- Darstellung des Themas und des Forschungskontextes
- Avisiertes Exkursionsformat
- Zielsetzung der Exkursion und geplante Maßnahmen zur Gewährleistung einer Nachhaltigkeit
- Informationen zu dem Projektpartner in China
- Zeit- und Kostenplan
- Kooperationseinverständniserklärung des chinesischen Partners
- Unterstützungsschreiben durch den/die Dekan/in der Fakultät
- Eine hinreichende Begründung sofern für nicht studierende Reiseteilnehmer eine Förderung beantragt wird
Die Anträge können mit allen Anlagen per E-Mail an foerderung(at)baychina.de gesendet werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unseren FAQs.
Alle zulässigen Projekte werden durch das Direktorium des BayCHINA und ggf. extern durch bestellte Gutachter evaluiert.
Antragsfristen:
15. November für das Folgejahr
- Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut ist nicht möglich
- Pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut kann höchstens ein Antrag pro Jahr berücksichtigt werden
Was ist nach der Studienexkursion zu tun?
Im Anschluss an die Studienexkursion ist ein Ergebnisbericht inklusive einer Projektabrechnung sowie eine von allen Teilnehmern unterschriebene Teilnehmerliste einzureichen.
- Reisebericht (formlos als separates Dokument)
- Teilnehmerliste mit Unterschriften aller geförderten Teilnehmer
- Verwendungsnachweis→[Vorlage als Download]
- Belegliste zusammen mit Originalbelegen (z.B. Flugtickets, Visumskosten) aller Teilnehmer→[Vorlage als Download]
Ansprechpartnerin:
Sabine Hacke
📧 foerderung@baychina.de
📞 Tel: 0921 / 55 – 54 55
